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Tipps für Eure erste Wohnung

Endlich: Die erste eigene Wohnung!

raus bei den Eltern - und rein ins Leben

Es ist ganz schön aufregend, wenn man vor hat die ersten eigenen vier Wände zu mieten. Es gibt viel zu beachten. Auf einmal trägt man die Verantwortung und muss vieles eigenständig organisieren, an- und ummelden.
Um euch bei der Wohnungssuche zu unterstützen, findet ihr hier wertvolle Tipps und Anregungen. Natürlich beraten euch die Mitarbeiter der Neuwoba auch gern individuell.
Hier also die wichtigsten Fragen:

WG’s: zu welchen Konditionen?

  • alle Zimmer können einzeln angemietet werden (separater Mietvertrag)
  • die WG-Standorte sind in verkehrsgünstiger Lage über das gesamte Stadtgebiet verstreut
  • gemeinsame Küchen- und Badnutzung
  • teilweise mit: Kabelanschluss in jedem Zimmer
  • separat abschließbare Zimmer
  • Herd und Spüle
  • Keller und Trockenraum

Was ist die Miete?
Die Miete setzt sich zusammen aus einem festen Betrag, der Grundmiete oder auch Kaltmiete genannt und einem variablen Betrag der Betriebskostenvorauszahlung.
Bei WG’s wird eine Betriebskostenpauschale berechnet.

Was sind Betriebskosten?
Von der Betriebskostenvorauszahlung bezahlt der Vermieter die laufenden Kosten für Heizung, Wasser, Müllgebühren, Hauslicht, Hausmeister-kosten usw.
Bei WG’s erfolgt keine gesonderte Abrechnung.

Welche Kosten kommen noch auf mich zu?
Zusätzlich zur eigentlichen Miete kommen noch folgende Kosten hinzu
(die Verträge muss der Mieter selbst abschließen):

  • Stromkosten und Kabelfernsehen (sind in unserer Miete für die WG’s schon
    enthalten)
  • Kosten für GEZ (öffentl. Fernseh- und Rundfunkgebühren)
  • Telefon (Anschlussgebühren und monatliche Kosten)
  • Internetanschluss (über Telefon, media-n oder Fit-flat)

Mietvertrag: an was muss ich denken?

  • Girokonto anlegen (Tipp: alle regelmäßigen Kosten abbuchen lassen, da keine zusätzlichen Kontoführungsgebühren anfallen)
  • Haftpflicht- und Hausratversicherung abschließen
  • Anmeldung bzw. Ummeldung bei der Polizei

Wohngemeinschaften bei der Neuwoba
Wer sich bei der Neuwoba in ein Zimmer einer Wohngemeinschaft einmietet, schließt den Mietvertrag lediglich für ein Zimmer und das Nutzen der Gemeinschafträume. Kommen andere Mieter der WG in Zahlungsschwierigkeiten, so haftet der Mieter nicht für die Mietrückstände seiner Mitbewohner. Auch einzelne Kündigungen der Zimmer sind möglich.

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